Vereinigte Schützen Waal e. V.

 

Böllerschießen - vor allem in Bayern ein lang gepflegter Brauch

Das Böllern hat eine traditionsreiche Geschichte, die bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurück reicht. Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum schon geböllert wurde.

So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden.

Noch Anfang des 20. Jahrhunderts war es in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.


Anlässe des Böllerschießens

Kirchliche Feste:
Ostern, Fronleichnam, Heiliger Abend, Weihnachten, Patronatsfeste.

Weltliche Feste:

Volkstrauertag, Silvester, Neujahr, Fahnenweihe, Vereinsjubiläum, Eröffnung öffentlicher, gemeindlicher Feste, Aufstellen des Maibaums, Traditionsfeste.

Sonstige Anlässe:

Ehrensalut für kirchliche und weltliche Würdenträger bzw. Persönlichkeiten, runde Geburtstage ab dem 50. von langjährigen, verdienten Vereinsmitgliedern, Proklamation der Schützenkönige, Hochzeit von Vereinsmitgliedern, Beerdigung von Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens.

 



Wen diese Bilder noch nicht überzeugt haben, vielleicht helfen hierfür ein paar lebendige Eindrücke:


Böllergruppe Emmenhausen - Waal bei Partnergemeinde Emmenhausen (Bovenden)

Böllergruppe Emmenhausen - Waal bei den Trombini's in San Bortolo della Montagne, Verona, Italien

Böllerschütze werden

Wir freuen uns sehr, wenn ihr Böllerschütze oder Böllerschützin werden wollt - hierfür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Neben einem Mindestalter von 21 Jahre, bzw. in Ausnahmefällen 18 Jahre, sind dies:

1. Persönliche Eignung (körperliche und geistige Gesundheit)
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung
3. Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde mit Prüfung
4. Mitgliedschaft in einem Verein
5. Erlaubnis nach § 27 SprengG

Das klingt kompliziert, aber wir helfen euch gerne bei den einzelnen Themen. 

Nehmt Kontakt mit uns auf, dann könnt ihr uns auch bei unserem nächsten Böllerschießen begleiten.